Schwangerschaftsberatung

Eine Schwangerschaft kann unterschiedliche Gefühle und Reaktionen auslösen, Freude und Hoffnung, aber auch Unsicherheit oder Angst.

In unserer Beratung ist Platz für Ihre Fragen und Probleme rund um die Themen Schwangerschaft, Geburt und dem Leben mit Kindern. Wir unterstützen Frauen und ihre Familien vor, während und nach der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr der Kinder. Die Beratung ist kostenlos und steht allen Ratsuchenden offen, sie ist vertraulich, auf Wunsch anonym und unabhängig von Nationalität und Konfession.

Wir beraten Sie zu den Themen...

  • Vorsorge, Schwangerschaft und Geburt
  • Gesetzliche Leistungen für Familien und Alleinerziehende
  • Mutterschutzleistungen und Elterngeld 
  • Pränataldiagnostik und Vertrauliche Geburt
  • Fehl- und Totgeburt
     

Wir informieren und unterstützen Sie...

  • im Schwangerschaftskonflikt (ohne Beratungsnachweis)  
  • bei Problemen in der Partnerbeziehung
  • bei rechtlichen und finanziellen Fragen
  • im Umgang mit Behörden
     

Wir vermitteln finanzielle Hilfen...

  • Bundesstiftung Mutter und Kind

Der Antrag an die Bundesstiftung kann während der Schwangerschaft gestellt werden. Für die Antragstellung gelten bestimmte Einkommensgrenzen.

  • Bischöflicher Hilfsfond

Eine Antragstellung an den Hilfsfond ist auch nach der Geburt möglich. Im Beratungsgespräch werden die Notlage und die Möglichkeit eines Antrages an den Fonds geklärt.

Terminvergabe

Bitte lesen Sie zuerst diese Informationen!

Für einen Termin bei der Schwangerschaftsberatung rufen Sie uns bitte an. (Telefonnummer unten)

Sie erreichen uns telefonisch am besten Mo – Fr von 8:00 – 12:00 Uhr. Auch am Nachmittag sind wir erreichbar, sprechen Sie gegebenenfalls auf den Anrufbeantworter. Wir rufen Sie zurück.

Wir werden Sie fragen:

  • nach Ihrem Anliegen
  • nach dem Entbindungstermin
  • nach Namen, Adresse und Telefonnummer
  • ob Sie schon einmal bei uns waren
  • wenn Sie eine anonyme Beratung wünschen, sagen Sie das bitte, auch das ist möglich                                                                                          
     

Wenn Sie eine finanzielle Unterstützung beantragen möchten, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Mutterpass oder Geburtsurkunde, wenn das Baby schon geboren ist
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate (Lohn- oder Gehaltsabrechnung, Bewilligungsbescheid des Jobcenter oder Sozialamt)
  • Angaben einer Bankverbindung

Zusätzlich – wenn Sie dieses Geld bekommen:
Nachweise über Kindergeld/-zuschlag, Wohngeld, Unterhalt/Unterhaltsvorschuss, Elterngeld, BAföG, Bundesausbildungsbeihilfe (BAB)

Bitte halten Sie diese Papiere bereit bei der Beratung.  Ohne vollständige Unterlagen können wir Ihnen leider keine finanzielle Hilfe geben.

Wenn Sie nicht gut deutsch sprechen, sorgen Sie bitte dafür, dass bei dem Termin jemand bei Ihnen ist, der übersetzen kann.

Bitte sagen Sie uns rechtzeitig Bescheid, wenn Sie zu dem Termin nicht kommen können.

TERMINVERGABE: 0281-28267

 

 

Schwangerschaftsberatung

Pastor-Janßen-Str. 7  (MGH Bogen)
46483 Wesel

Tel.:    02 81 / 2 82 67
Fax:    02 81 / 1 54 64 26
Email: richter@skfwesel.de

Beratungs- und Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Außensprechstunde

Mittwoch 9:00 bis 13:00 Uhr, Düppelpunkt, Düppelstr. 2, 46537 Dinslaken

Termine nach Vereinbarung.